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Dr. Frithjof HampelSachverständiger · Kunst & Antiquitäten, Hausrat

Öffentlich bestellt · Vereidigt · IHK Berlin

Unabhängig, unparteiisch und öffentlich bestellt – Sachverständiger Dr. Frithjof Hampel

In Erbstreitigkeiten, Versicherungsfällen und Scheidungsverfahren ist ein neutraler Gutachter entscheidend. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK) bin ich zu absoluter Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit verpflichtet.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt – jeder darf sie führen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) sind dagegen durch hohe Anforderungen an sie besonders hoch qualifiziert:

  • Fachliche Prüfung: Strenge Überprüfung der überdurchschnittlichen Fachkenntnisse durch die IHK
  • Persönliche Eignung: Nachweis von Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Objektivität
  • Eid: Verpflichtung zur Unparteilichkeit und Objektivität durch öffentliche Vereidigung
  • Regelmäßige Kontrolle: Die Bestellung muss alle fünf Jahre erneuert werden
  • Aufsicht: Laufende fachliche Kontrolle durch die zuständige IHK

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießen das höchste Vertrauen bei Gerichten, Finanzämtern, Notaren, Rechtsanwälten, Testamentsvollstreckern und Versicherungsunternehmen.

Warum ist Neutralität bei Gutachten so wichtig?

Gerade in sensiblen Situationen – Erbschaftsstreit, Scheidung, Versicherungsschaden – haben alle Beteiligten ein berechtigtes Interesse an einem fairen, unparteiischen Ergebnis. Ein Gutachter, der wirtschaftlich von einer Seite abhängig ist, kann diese Neutralität nicht garantieren.

Meine Unabhängigkeit schützt alle Parteien: Sie erhalten eine objektive, nachvollziehbare Wertermittlung, die vor Gericht, Finanzamt und Versicherung Bestand hat.

Expressionistisches Landschaftsgemälde mit Kiefern und Radfahrern

Qualifikationen & Mitgliedschaften

Meine Zertifizierungen und Mitgliedschaften sind Garant für höchste fachliche Qualität und unbedingte Neutralität.

Akademische Qualifikation

  • Promotion (Dr. phil.) in Kunstgeschichte
  • Thema der Dissertation: Das Möbelwerk von Karl Friedrich Schinkel
  • Wissenschaftliche Mitarbeit bei Museumskatalogen, kunsthistorischer Berater und Moderator bei TV-Produktionen (WDR, SWR, RBB)
  • Über 30 Jahre wissenschaftliche und praktische Gutachtertätigkeit

Zertifizierungen & Verbände

  • Öffentlich bestellt und vereidigt durch die IHK
  • Langjähriger Bundesfachbereichsleiter des BVS – Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen (2008–2025)
  • Aktives Mitglied im BdH – Bund der Hausratexperten

Meine öffentliche Bestellung

Bestellungstenor
„Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Hausrat sowie Europäische Möbel bis 1850 und Europäische Möbel ab 1850, 19. und 20. Jh. (Historismus, Jugendstil, Art Deco)“

Zuständige Kammer: Industrie- und Handelskammer zu Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.BdH – Bund der Hausratexperten

Meine Gutachterleistungen im Überblick

Weiblicher Akt im Stil des Art déco, ÖlgemäldeRomantische Landschaft mit Wassermühle im vergoldeten RahmenOvales Biskuitporzellan-Relief mit weiblicher Figur

Alle Gutachterleistungen

Von der Pflichtteilauseinandersetzung über Versicherungsschäden bis zur Nachlassbewertung – erfahren Sie mehr über meine Leistungen.

Häufige Fragen zur Unabhängigkeit des Sachverständigen

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden nach strenger Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) für ein bestimmtes Sachgebiet bestellt. Sie müssen nachweislich überdurchschnittliche Fachkenntnisse besitzen, persönlich zuverlässig und unabhängig sein. Die Bestellung wird alle fünf Jahre überprüft.

Was unterscheidet einen öffentlich bestellten von einem freien Gutachter?

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt – jeder darf sich so nennen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) unterliegen dagegen strengen Auflagen der IHK, sind an einen Eid gebunden und stehen unter ihrer Aufsicht. Ihre Gutachten genießen daher besonderes Vertrauen bei Gerichten, Behörden und Versicherungen.

Sind die Gutachten gerichtsverwertbar?

Ja. Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden von deutschen Gerichten als Partei- und Gerichtsgutachten anerkannt. Sie erfüllen die formalen Anforderungen für Zivil-, Erbschafts- und Steuerverfahren.

Unabhängiges Gutachten anfragen

Vertrauen Sie auf über 30 Jahre Erfahrung und gesicherte Unabhängigkeit. Ich berate Sie gerne.