Pflichtteilauseinandersetzung – Neutrales Gutachten vom unabhängigen Sachverständigen
Wenn im Erbfall Uneinigkeit über den Wert von Hausrat, Antiquitäten oder Kunst besteht, haben Pflichtteilsberechtigte das Recht auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Dr. Frithjof Hampel erstellt dieses Gutachten neutral, rechtssicher und bundesweit.
Was ist die Pflichtteilauseinandersetzung?
Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Kinder, Ehepartner und in bestimmten Fällen Eltern haben auch dann Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass, wenn sie im Testament übergangen wurden – den sogenannten Pflichtteil (§§ 2303 ff. BGB).
Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen die Erben durchsetzbar. Voraussetzung dafür ist eine genaue Bewertung des Nachlasses.
Wann ist ein Sachverständigengutachten erforderlich?
Sobald zum Nachlass bewegliche Werte gehören – Möbel, Gemälde, Antiquitäten, Silber, Porzellan, Sammlungen oder sonstiger Hausrat –, ist eine objektive Wertermittlung durch einen unabhängigen Experten unerlässlich. Dies gilt insbesondere wenn:
- der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte sich über den Wert nicht einigen können
- der Wert der Nachlassgegenstände für die Erbschaftsteuer relevant ist
- das Nachlassgericht oder Finanzamt ein Gutachten anfordert
- die Bewertung Grundlage für eine gerichtliche Auseinandersetzung ist
Mein Leistungsumfang bei der Pflichtteilauseinandersetzung
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bewerte ich alle relevanten Nachlassgegenstände – vollständig, neutral und in rechtssicherer Gutachtenform.
Bewertung von Hausrat
- Wohnungseinrichtungen und Möbel
- Elektrogeräte und Haustechnik
- Textilien, Teppiche und Vorhänge
- Geschirr, Besteck und Glas
- Bücher und persönliche Gegenstände
Bewertung von Antiquitäten & Kunst
- Gemälde, Aquarelle und Grafiken
- Antiquitäten und historische Möbel
- Skulpturen und Plastiken
- Porzellan, Silber und Kristallglas
- Uhren und Schmuck
- Sammlungen aller Art
So läuft die Begutachtung ab
Erstgespräch & Auftragsklärung
Wir besprechen telefonisch oder per E-Mail den Umfang des Nachlasses und den konkreten Auftrag. Ich nenne Ihnen vorab meine Konditionen.
Ortstermin & Bestandsaufnahme
Ich besichtige die Nachlassgegenstände vor Ort – bei Bedarf in Abstimmung mit allen Parteien. Dabei fotografiere und dokumentiere ich jeden relevanten Gegenstand.
Wertermittlung & Recherche
Auf Basis meiner 30-jährigen Marktkenntnis und aktueller Vergleichspreise ermittle ich den Verkehrswert jedes Gegenstandes.
Gutachtenerstellung
Das schriftliche Gutachten enthält eine vollständige Beschreibung, Bewertung und Fotodokumentation. Es ist gerichtsverwertbar und für alle Parteien rechtsverbindlich verwendbar.
Häufige Fragen zur Pflichtteilauseinandersetzung
Was ist ein Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsanspruch sichert nahen Angehörigen (Kinder, Ehepartner) auch im Fall der Enterbung eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen die Erben durchsetzbar (§§ 2303 ff. BGB).
Wann ist ein Sachverständigengutachten beim Pflichtteil erforderlich?
Sobald zum Nachlass Hausrat, Antiquitäten, Kunstgegenstände oder Sammlungen gehören, deren Wert zwischen den Parteien strittig ist, hat der Pflichtteilsberechtigte nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB das Recht, die Wertermittlung durch einen Sachverständigen zu verlangen.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Die Kosten des Sachverständigengutachtens trägt grundsätzlich der Nachlass, also die Erbengemeinschaft. Im Streitfall können die Kosten durch das Gericht anders verteilt werden. Sprechen Sie hierzu Ihren Rechtsanwalt an.
Ist das Gutachten vor Gericht verwertbar?
Ja. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK) erstelle ich Gutachten nach den anerkannten Regeln der Sachverständigentätigkeit. Diese werden von Gerichten, Rechtsanwälten, Notaren und Finanzämtern anerkannt.
Wie lange dauert die Erstellung eines Pflichtteilsgutachtens?
Die Dauer hängt vom Umfang des Nachlasses ab. In der Regel ist ein Gutachten innerhalb von zwei bis vier Wochen nach dem Ortstermin fertiggestellt. Bei umfangreicheren Nachlässen oder zeitkritischen Verfahren vereinbaren wir vorab einen verbindlichen Zeitrahmen.
Pflichtteilsgutachten anfragen
Benötigen Sie ein unabhängiges Gutachten für die Pflichtteilauseinandersetzung? Ich berate Sie gerne – diskret und ohne Verpflichtung.