Sachverständiger für Hausrat und Kunst – Professionelle Bewertung
Nicht jeder, der sich „Sachverständiger" nennt, ist es auch. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK) für Hausrat und Kunst biete ich die rechtlich anerkannte Qualifikation für Gutachten vor Gericht, beim Finanzamt und gegenüber Versicherungen.
Warum ist die öffentliche Bestellung entscheidend?
Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet: Jeder kann sich so nennen – unabhängig von Qualifikation oder Erfahrung.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) bilden eine klar abgegrenzte Gruppe staatlich geprüfter Experten, die strengen Anforderungen der IHK genügen müssen:
- Nachweis überdurchschnittlicher Fachkenntnisse
- Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
- Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen
- Öffentlicher Eid zur Unparteilichkeit
- Regelmäßige Überprüfung alle fünf Jahre
Mein Leistungsumfang als Hausrat- und Kunstsachverständiger
Hausratbewertung
- Allgemeiner Hausrat (Möbel, Elektrogeräte, Textilien)
- Hochwertiger Hausrat (Designermöbel, edle Einrichtung)
- Gesamtbewertung für Erbschaft und Scheidung
- Schadensermittlung für Versicherungsfälle
Kunst- und Antiquitätenbewertung
- Gemälde, Grafiken, Skulpturen
- Antiquitäten und historische Objekte
- Porzellan, Silber, Glas, Uhren
- Teppiche, Textilien und Sammlungen
Mehr zu meinen Leistungen
Erfahren Sie mehr über die konkrete Bewertung von hochwertigem Hausrat oder über meine Antiquitäten- und Kunstexpertise.
Gutachten anfragen
Als staatlich geprüfter und vereidigter Sachverständiger stehe ich Ihnen für alle Bewertungsfragen zur Verfügung.