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Nachlassbewertung – Fachkundige Bewertung des gesamten Nachlasses

Der Verlust eines geliebten Menschen ist schmerzhaft. Eine professionelle Nachlassbewertung schafft Klarheit, schützt alle Erben und legt den Grundstein für eine gerechte Verteilung des Nachlasses.

Was gehört zur Nachlassbewertung?

Zum Nachlass können neben Immobilien und Bankguthaben auch bewegliche Güter gehören, deren Wert oft unterschätzt wird. Ich bewerte vollständig und fachkundig:

  • Möbel und Wohnungseinrichtungen (allgemeiner und hochwertiger Hausrat)
  • Gemälde, Aquarelle, Grafiken und Skulpturen
  • Antiquitäten und historische Objekte
  • Porzellan, Silber, Glas und Uhren
  • Teppiche und Textilien
  • Sammlungen (Briefmarken, Münzen, Bücher u.a.)
  • Sonstige Wertgegenstände

Für wen ist die Nachlassbewertung wichtig?

Eine professionelle Bewertung ist unerlässlich für:

  • Erbengemeinschaften – für eine faire und rechtssichere Aufteilung
  • Rechtsanwälte & Notare – zur Vorbereitung von Erbauseinandersetzungen
  • Finanzämter – für die korrekte Berechnung der Erbschaftsteuer
  • Nachlassgerichte – als objektive Grundlage für Entscheidungen
  • Testamentsvollstrecker – zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Nachlasses
  • Pflichtteilsberechtigte – zur Überprüfung des ihnen zustehenden Anteils
Fachkundige Begutachtung von Nachlassgegenständen

Bilder aus meiner Gutachtertätigkeit

Bewertung von Sammlerstücken im Nachlass Hausratbewertung im Erbfall Begutachtung von Einrichtungsgegenständen

Häufige Fragen zur Nachlassbewertung

Muss der gesamte Hausrat bewertet werden?

Das hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gehört der gesamte bewegliche Nachlass zur Erbmasse. Für die Erbschaftsteuer und eine faire Aufteilung unter den Erben empfiehlt sich eine vollständige Erfassung. Ich berate Sie gerne, welcher Umfang für Ihre Situation sinnvoll ist.

Wie wird der Wert für die Erbschaftsteuer ermittelt?

Für Erbschaftsteuerzwecke ist in der Regel der Verkehrswert (gemeiner Wert) der Gegenstände zum Todeszeitpunkt maßgeblich. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich Gutachten, die vom Finanzamt anerkannt werden.

Was, wenn sich die Erben über den Wert nicht einigen können?

Bei Uneinigkeit unter den Erben empfiehlt sich ein neutrales Sachverständigengutachten, das von allen Parteien als objektive Grundlage akzeptiert werden kann. Mein Gutachten ist auch für gerichtliche Auseinandersetzungen geeignet.

Nachlassbewertung anfragen

Ich unterstütze Sie einfühlsam und professionell bei der Bewertung des Nachlasses. Sprechen Sie mich gerne an.